Witwenprivileg

Witwenprivileg
Bezeichnung für die unter gewissen Voraussetzungen nach § 4 HandwO dem Ehegatten nach dem Tod eines selbstständigen Handwerkers eingeräumte Befugnis zur zeitweisen Weiterführung des  Handwerksbetriebes.
- Vgl. auch  Erbenprivileg.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Erbenprivileg — Bezeichnung für die unter gewissen Voraussetzungen nach § 4 HandwO dem ⇡ Erben eines selbstständigen Handwerkers eingeräumte Befugnis zur zeitweisen Weiterführung des Handwerksbetriebes. Vgl. auch ⇡ Witwenprivileg …   Lexikon der Economics

  • Handwerksbetrieb — Handwerksunternehmen. 1. Begriff: Ein ⇡ Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein ⇡ Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO)… …   Lexikon der Economics

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