- Witwenprivileg
- Bezeichnung für die unter gewissen Voraussetzungen nach § 4 HandwO dem Ehegatten nach dem Tod eines selbstständigen Handwerkers eingeräumte Befugnis zur zeitweisen Weiterführung des ⇡ Handwerksbetriebes.- Vgl. auch ⇡ Erbenprivileg.
Lexikon der Economics. 2013.